Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt, das nicht nur über die Rechtsprechung des EuGH beeinflusst wurde. Zahlreiche gesetzliche Regelungen wie z.B. das Nachweisgesetz, das Arbeitnehmerentsendungsgesetz oder das Teilzeitbefristungsgesetz wurden geändert und reformiert. Als Arbeitsrechtler vertritt Herr Rechtsanwalt Maier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies im Kollektivrecht wie auch im Individualarbeitsrecht.

Neben dem Arbeitsrecht hat Herr Maier in der Vergangenheit auch zahlreiche Fälle mit sozialrechtlichem Charakter bearbeitet. Dies betrifft einerseits Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Soka Bau und der Ulak, andererseits Fälle von Arbeitnehmern gegenüber der Bundesagentur für Arbeit oder gegenüber dem Arbeitgeber wegen sozialrechtlichen Fragestellungen.

Darüber hinaus begleitet und berät er Unternehmungen beim Verkauf von Anteilen oder Assets im Zusammenhang mit dem Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB. Parallel informiert und berät er auch Arbeitnehmer über die möglichen Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs.

Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts werden Gläubiger in Insolvenzverfahren vertreten, für den Schuldner Insolvenzanträge vorbereitet und Schuldner durch das Insolvenzverfahren begleitet. Darüber hinaus werden Arbeitnehmer beim Thema Insolvenzgeld unterstützt und vertreten. Ein weiteres Spektrum bildet die Verteidigung von Anfechtungsgegnern gegen den Insolvenzverwalter bei der Führung von Anfechtungsprozessen. Gleichfalls vertritt Herr Rechtsanwalt Maier Geschäftsführer bei Klagen des Insolvenzverwalters gegen diese. Diese Klagen haben in den letzten Jahren zugenommen, was einerseits an der Rechtsprechung liegt, andererseits dem Umstand geschuldet ist, Insolvenzmasse anzureichern und dafür bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Ein weiterer Bereich der Tätigkeit in Insolvenzverfahren stellt die vorinsolvenzrechtliche Beratung wie auch die gerichtliche Interessenvertretung von Gesellschaftern untereinander oder gegenüber dem Insolvenzverwalter dar.

Da das Insolvenzrecht wie auch das Arbeitsrecht immer wieder Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten hat, verfügt Herr Rechtsanwalt Maier zudem noch über vertiefte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Handelsrecht.

Beraten und vertreten werden auch Insolvenzgläubiger sowohl bei der Forderungsanmeldung als auch im gesamten Insolvenzverfahren.
Außerdem umfasst das Beratungsspektrum auch das Verhalten der Gläubiger im vorinsolvenzlichen Bereich, wenn es beispielsweise darum geht, Rechte der Gläubiger im Vorfeld zu sichern bzw. einen Zahlungsausfall zu vermeiden.

Wirtschaftsrecht

Eine einheitliche Begriffsdefinition für dieses Gebiet gibt es leider nicht. Allerdings können unter dieser begrifflichen Definition das Gesellschaftsrecht, das gewerbliche Mietrecht sowie teilweise Wohnmietrecht und das Recht zwischen Vollkaufleuten untereinander oder Vollkaufleuten zu Verbrauchern zusammengefasst werden. Da Herr Rechtsanwalt Maier seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig ist und die genannten Bereiche in nahezu jedem Insolvenzverfahren von Belang sind, bietet er seinen Mandanten auch ein umfassendes Wissen im Wirtschaftsrecht.